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ANWALT FÜR MEHR ABFINDUNG

Abfindung - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Mehr Abfindung mit einem Anwalt

Sie suchen bei google mit "anwalt abfindung" einen Anwalt für Abfindung in München, weil Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten wollen? Bei DR. THORN Rechtsanwälte in München sind Sie richtig. Hier unterstützen Sie erfahrene Anwälte bei Ihrem Ziel eine möglichst hohe Abfindung zu erlangen. Wir sind seit 25 Jahren im Arbeitsrecht in München tätig, speziell als Anwälte für die Verhandlung von Abfindungen.

 

Mit einem Anwalt um die Abfindung zu kämpfen, ist eine richtige Entscheidung. Denn mit Anwalt erhalten Sie meist eine viel höhere Abfindung als wenn Sie dem Arbeitgeber alleine gegenübertreten. Das hängt damit zusammen, dass der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen eine Abfindung zahlt.

Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung nur, wenn er befürchten muss, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung erfolgreich klagen kann, etwa weil der Kündigung ein Grund fehlt. Dann droht dem Arbeitgeber eine kostspielige Niederlage beim Arbeitsgericht. Er muß Gehalt nachzahlen und den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Solche Risiken kann ein Anwalt Ihrem Arbeitgeber weitaus besser ausmalen als Sie dazu in der Lage sind. Mit Anwalt erhöhen Sie deshalb Ihre Aussichten auf eine hohe Abfindung erheblich.

 

Der Arbeitgeber kauft sich durch die Abfindung quasi frei von drohenden und oft schwer einzuschätzenden Risiken. Wenn hingegen der Arbeitgeber nichts zu befürchten hat, wird er Ihnen keine Abfindung anbieten. Etwa wenn ein Kündigungsgrund besteht, der Arbeitnehmer sich nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann oder wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder einen wirksamen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung unterschrieben hat.

 

Bisweilen sind dem Arbeitgeber seine Risiken aus Unkenntnis gar nicht bewußt. Auch hier leistet Ihnen ein Anwalt gute Dienste und kann Ihnen eine Abfindung verschaffen. In den meisten Fällen haben Sie als Arbeitnehmer gute Aussichten auf eine Abfindung.

 

Für Laien ist es allerdings schwer zu beurteilen, ob Chancen auf eine Abfindung bestehen und welche Höhe realistisch ist. Hier empfiehlt es sich immer die Einschätzung eines Anwalts einzuholen. Wenn Sie mit Ihrer Forderung zu bescheiden sind, verschenken Sie unnötig Geld. Pokern Sie dagegen zu hoch, kann es sein, dass sich Ihre Aussichten auf eine Kündigung zerschlagen.

Wenn Sie mehr zu Ihrer Situation erfahren wollen, holen Sie sich Rat von einem kompetenten Anwalt für Abfindung. Nutzen Sie unser Angebot zu einem kostenfreien Erstkontakt.

Klage, obwohl es nur um eine Abfindung geht?

Nach Zugang einer Kündigung beginnt die Frist zur Erhebung einer Klage gegen die Kündigung zu laufen. Diese Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Ziel ist die weitere Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz. Damit stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er die Frist für diese Klage auch dann beachten muss, wenn er gar keine weitere Beschäftigung anstrebt, sondern nur die Zahlung einer Abfindung.

Hier liegt eine Fehlerquelle für Arbeitnehmer: Auch wenn Sie lediglich eine Abfindung anstreben, müssen Sie die Klagefrist beachten. Versäumen Sie die Frist, wird die Kündigung, jedenfalls bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes, wirksam. Dann besteht für den Arbeitgeber nicht der geringste Anlaß Ihnen noch eine Abfindung zu zahlen.

Daraus folgt für Arbeitnehmer, die lediglich eine Abfindung anstreben: Auch sie müssen die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen, auch wenn es ihnen nur um die Abfindung geht. Obwohl die Klage an sich auf eine Weiterbeschäftigung abzielt: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Sie am Ende weiterarbeiten müssen, wenn sie nicht wollen. In nahezu allen Fällen ist die Klage für den Arbeitgeber willkommener Anlaß einen Vergleich über die Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung zu schließen.

Gibt es einen Anspruch auf eine Zahlung?

Weit verbreitet ist der Irrtum, dass eine Abfindung bei jeder Kündigung gezahlt werden muß. Generell gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen: Etwa wenn in einem Sozialplan oder Tarifvertrag eine Abfindung festgelegt wurde. Im Regelfall ist eine Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das heißt: Je besser und geschickter Sie verhandeln, oder von einem Anwalt für Abfindung für Sie verhandeln lassen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Entlassungsentschädigung.

Anspruch aus § 1a KSchG?

Im Kündigungsschutzgesetz (= KSchG) gibt es eine Vorschrift, in der ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung geregelt ist.  Hintergrund für die Einführung dieser Vorschrift war, dass die meisten  Verfahren vor dem Arbeitsgericht nur pro forma geführt werden, weil der Arbeitnehmer keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Abfindung erstreiten will. Der Gesetzgeber wollte mit § 1a KSchG einen vereinfachten Weg schaffen. Das hat aber folgende zahlreiche Voraussetzungen:  

  • Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1

  • Erklärung des Arbeitgebers bereits in der Kündigung, dass diese auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und Abfindungsangebot bei Verzicht auf eine Klage.

  • Der Arbeitnehmer darf keine Klage erheben.

  • Mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf die angebotene Abfindung.

  • Höhe der Abfindung: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Aufgrund der Notwendigkeit, dass der Arbeitgeber bereits in der Kündigung eine Abfindung anbieten muss, hat die Vorschrift in der Praxis keine Bedeutung. Arbeitgeber vermeiden es üblicherweise bereits mit der Kündigung ein Angebot auf Abfindung zu unterbreiten, weil viele Arbeitnehmer die Kündigung sowieso ohne Gegenwehr hinnehmen. Deshalb warten Arbeitgeber gerne die Reaktion auf die Kündigung ab. Erst wenn sich der Arbeitnehmer ernsthaft zur Wehr setzt und Klage einreicht, kommt es zu einem Angebot auf Abfindung.

Wovon hängt die Zahlung ab?

Sie werden sich fragen: Wenn es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, warum wird dann so häufig eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt? Das hängt damit zusammen, dass in sehr vielen Fällen eine sichere rechtswirksame Beendigung mit einer Kündigung schwierig und für den Arbeitgeber riskant ist:

 

  • Schon beim Ausspruch einer Kündigung können formale Fehler unterlaufen.

  • Jede Kündigung kann vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Das Verfahren vor dem Gericht mit Gütetermin und Kammerverhandlung dauert viele Monate. In dieser Zeit ist das Schicksal des Arbeitsverhältnisses ungewiss.

  • Stellt sich am Ende heraus, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, von dem er sich eigentlich trennen wollte, weiterbeschäftigen.

  • Zusätzlich sind die Gehälter seit Ablauf der Kündigungsfrist nachzuzahlen, ohne dass die Arbeitskraft des - meist freigestellten - Mitarbeiters, genutzt wurde.

 

Alle diese Risiken veranlassen die meisten Arbeitgeber den wirtschaftlicheren Weg zu wählen, nämlich dem Arbeitnehmer einen pauschalen Geldbetrag, also eine Abfindung, dafür zu zahlen, dass auf die Abwehr der Kündigung verzichtet wird. Je höher die Risiken des Arbeitgebers sind, desto höher in der Regel die Abfindung. Die Chance des Arbeitnehmers ist es mit einem guten Anwalt dem Arbeitgeber diese Risiken vor Augen zu führen, auch solche, die er noch gar nicht erkannt hat.

Häufig wird bei der Diskussion über die Höhe der Abfindung ausgeblendet, welches wirtschaftliche Risiko für den Arbeitgeber mit einer Kündigung konkret verbunden ist.

Diesen Aspekt in den Verhandlungen zu betonen, ist Ihre Chance.

Je überzeugender es gelingt, das bestehende Risiko darzustellen und zu begründen, am besten mit einer Berechnung, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung.

Wann erhalten Sie eine hohe Zahlung?

Je problematischer sich eine Beendigung für den Arbeitgeber gestaltet oder gestaltet wird, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung. Wenn Sie eine maximale Abfindung anstreben, sollten Sie daher einen Anwalt beauftragen, der in der Lage ist alle bestehenden rechtlichen Risiken zu untersuchen und vorzubringen. Nur mit einem Anwalt wird es Ihnen gelingen, Druck auf Ihren Arbeitgeber auszuüben.

 

Mitunter sind dem Arbeitgeber selbst Risiken verborgen geblieben. Solche Risiken aufzuspüren und in Verhandlungen geschickt einzuführen, kann nur ein guter Anwalt. Je mehr Risiken bestehen und je größer die Risiken für den Arbeitgeber sind, desto höher ist sein potentieller finanzieller Verlust. Umso höher muß sein Abfindungsangebot an Sie sein, um dieses Risiko zu vermeiden. 

Das Risiko des Arbeitgebers ist der Ansatzpunkt für Arbeitnehmer.

Je deutlicher Sie - oder ein guter Anwalt - herausarbeiten, welche arbeitsrechtliche Risiken bestehen und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese haben, desto höher ist Ihre Chance auf die maximale Abfindung.

Wie wird die Höhe berechnet?

Wenn es zur Kündigung gekommen ist und um die Abfindung geht, fragt man sich, wie sich deren Höhe berechnet. Üblicherweise hört man hierzu die Formel: Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit x Faktor (üblicherweise: 0,5). Maßgeblich ist somit neben Ihrem Bruttomonatsgehalt vor allem die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Das hängt damit zusammen, dass Mitarbeiter, die länger beschäftigt sind, in der Regel schwieriger zu kündigen sind als Mitarbeiter, die noch nicht so lange zum Unternehmen gehören. Finanzielle Berechnungsgrundlage ist das Bruttomonatsgehalt.

In der Rechnung findet ferner ein sogenannter Faktor Anwendung, mit dem das ganze multipliziert wird. Beim Arbeitsgericht beträgt dieser häufig 0,5. Dies bedeutet, dass pro Jahr der Zugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt, also Faktor 0,5 als Faustregel gilt.

Hier müssen Sie aufpassen. Dieser Faktor ist absolute Verhandlungssache. In der Praxis spielen viele Gesichtspunkte eine Rolle: Die Verteilung des Prozessrisikos der Parteien, das Bestehen eines besonderen Kündigungsschutzes, die Größe des Unternehmens, das Interesse des Arbeitgebers an einer raschen Regelung.

Wollen Sie sich einen ersten Eindruck zur potentiellen Höhe Ihrer Abfindung verschaffen. Dann gehen Sie zu unserem Abfindungsrechner und kalkulieren selbst die Höhe Ihrer Abfindung. Probieren Sie verschiedene Faktoren aus, dies das Ergebnis ganz besonders stark beeinflussen.

Abfindung berechnen - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Was tun nach einem Angebot?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Mit einem Abfindungsangebot verbinden Arbeitgeber häufig ein Ultimatum zur Unterzeichnung. Gern wird ein bereits einseitig unterzeichneter Aufhebungsvertrag vorgelegt mit einem vorgeschriebenen spätesten Annahmedatum und der Bemerkung, dass nach Ablauf das Angebot zurückgezogen werden wird. Davon sollten Sie sich nicht überrumpeln lassen.

 

Natürlich kann der Vertrag noch verhandelt und abgeändert werden. Dann wird er eben neue ausgedruckt und neu unterzeichnet. Mit dem bereits einseitig unterzeichneten Aufhebungsvertrag sollen lediglich vollendete Tatsachen geschafffen werden.

 

Dasselbe gilt für eine Fristsetzung. Der Arbeitgeber will meistens nur Druck aufbauen, um möglichst rasch zu einer Klärung zu gelangen. Beachten Sie aber herannahende Kündigungstermine, die den Arbeitgeber unter Zugzwang setzen können.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Wir empfehlen Ihnen nach Vorlage eines Abfindungsangebots eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und das Angebot überprüfen zu lassen.

Das hat mehrere Gründe:

 

  • Um eine Abfindung beurteilen zu können, müssen Sie die Prozessrisiken des Arbeitgebers bewerten. Ohne juristische Kenntnisse ist Ihnen das nicht möglich.

  • Ohne einen spezialisierten Anwalt wissen Sie nicht, ob das Angebot angemessen oder, was fast immer der Fall ist, ob noch Luft nach oben ist.

  • Hinzu kommt, dass Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber als untergebener Arbeitnehmer automatisch in einer unterlegenen Stellung sind. Diese ungünstige Ausgangslage verbessert sich schlagartig, wenn ein versierter Anwalt auftritt, der für Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt. Diesen taktischen Vorteil sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Soll ich die Verhandlungen selbst führen?

Mancher kommt auf die Idee die Verhandlungen selbst zu führen. Prinzipiell können Sie die Verhandlungen durchaus selbst führen. Davon würden wir Ihnen aber aus verschiedenen Gründen unbedingt abraten:

 

  • Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis, müssten Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe Verhandlungen führen. Aufgrund Ihrer unterlegenen Position ist eine Augenhöhe aber praktisch ausgeschlossen. Sie sind einfach in der unterlegenen Position.

  • Sie benötigen spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht, um Schwachstellen des Angebots aufzeigen zu können und eine Verbesserung des Angebots zu erzielen. Ihr Gegenüber ist in aller Regel anwaltlich beraten - auch wenn kein Anwalt auftritt.

  • Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, hat dies eine negative Signalwirkung auf Ihren Arbeitgeber. Sie geben das Signal, Ihrer Sache keine große Chance einzuräumen und es ohne Anwalt nur "einmal probieren zu wollen. In diesen Fällen kommt es selten zu adäquaten Abschlüssen.

Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, schwächen Sie unnötig gleich unter mehreren Gesichtspunkten Ihre Position und Ihre Aussichten auf eine hohe Abfindung.

Wenn Sie eine lukrative Abfindung erzielen wollen, sollten Sie sich daher einen versierten Anwalt suchen, der Ihre Interessen geschickt vertritt.

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FAQ - Häufige Fragen

1.  Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Abfindung?

Wichtig ist zu wissen, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, es sei denn ein Anspruch ergibt sich aus einem Tarifvertrag, oder aus einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bzw. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.

2.  Wie hoch ist mein Anspruch?

Viele Gerichte und Arbeitgeber orientieren sich bezüglich der Höhe der Abfindung an einer Faustregel, wonach pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt bezahlt wird. Je nach Erfolgsaussichten kann diese Quote niedriger oder höher ausfallen.

3.  Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?

Im Normalfall besteht keine Verpflichtung eine Abfindung zu bezahlen, denn es besteht kein genereller Anspruch auf Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindungszahlung ist in der Regel das Resultat von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

4.  Wann wird Entlassungsentschädigung vom Arbeitgeber gezahlt?

Auf eine Abfindung besteht in vielen Fällen kein Anspruch. Trotzdem werden häufig Abfindungen bezahlt, um eine Kündigung erfolgreich durchzusetzen. Dies gilt nicht nur bei der betriebsbedingten Kündigung. Auch bei einer personenbedingten Kündigung, wie der krankheitsbedingten Kündigung und auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung und selbst bei einer fristlosen Kündigung wird noch gezahlt. Denn in allen Fällen können Sie als Arbeitnehmer eine Klage zum Arbeitsgericht einreichen. Viele Arbeitgeber scheuen die damit verbundenen Prozessrisiken und sind oft bereit vergleichsweise eine Abfindung zu bezahlen.

 

Geben Sie daher nicht zu früh auf, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sondern holen Sie sich umgehend fachmännischen Rat und beachten Sie die dabei laufenden Fristen.

5.  Wann gibt es keine Abfindung?

Weil in der Regel die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber erfolgt, um eine Arbeitgeberkündigung durchzusetzen, wird keine Abfindung gezahlt, wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer selbst erklärt wird. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden, gleichzeitig aber auch eine Abfindung erzielen wollen, dürfen Sie daher auf keinen Fall selbst kündigen.

6. Warum sollte ich für eine Abfindung einen Anwalt in München beauftragen?

Arbeitgeber zahlen Abfindungen in der Regel, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine möglichst hohe Abfindung erzielen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in München beauftragen. Die Vertretung durch einen kompetenten Anwalt verstärkt Ihre Position, belegt glaubhaft Ihre Abwehr der Kündigung und erhöht somit die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

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