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Aufhebungsvertrag. Was rät ein Anwalt?

AUFHEBUNGSVERTRAG IN MÜNCHEN

Aufhebungsvertrag in München - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Aufhebungsvertrag in München abschliessen

Arbeitsrecht in München

Als Hauptstadt des Freistaates Bayern und drittgrößte Stadt Deutschlands hat München einen besonderen Stellenwert. München gilt als wirtschaftlich erfolgreichste Stadt, gemessen an Bruttoeinkommen, Arbeitslosenquote und Investitionen. Diese pulsierende Metropole ist nicht nur ein florierendes wirtschaftliches Zentrum, sondern auch eine Stadt voller Geschichte, kultureller Wahrzeichen und einer lebendigen Wirtschaft.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht zählt München zu den Spitzenreitern in Deutschland. Mit einer florierenden Industrie und als bevorzugter Standort für führende Unternehmen, Konzerne und Versicherungen ist München seit Jahrzehnten ein internationaler Finanzmittelpunkt.

 

Das stetige Wachstum und die kontinuierliche wirtschaftliche Entwicklung haben die Position von München in der globalen Wirtschaft gefestigt. Darüber hinaus gilt München als "nördlichste Stadt Italiens" mit einer einzigartigen Atmosphäre.

In einer Wirtschaftsmetropole wie München sind viele Anwälte ansässig. Von den 2022 in ganz Deutschland registrierten 167.085 Rechtsanwälten, sind allein in München 22.683 Anwälte ansässig. Bei Fachanwälten für Arbeitsrecht wurde von der Rechtsanwaltskammer München 2022 eine Steigerung verzeichnet.

In München gibt es zahlreiche Gerichte, unter anderem das Landgericht München I (im Justizpalast in der Prielmayerstraße) und das Landgericht München II in der Denisstraße sowie das Oberlandesgericht in der Prielmayerstrasse. Das Amtsgericht München befindet sich in der Pacellistraße und das Nachlassgericht in der Maxburgstraße.

 

Die Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht werden vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München in der Winzererstraße, zuständig für Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ausgetragen.

Aufhebungsvertrag München - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Beim Arbeitsgericht wird häufig um die Beendigung wegen einer Kündigung gestritten. Anstelle einer Kündigung kann auch ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Während die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht München führt, wird der Aufhebungsvertrag außergerichtlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Für den Aufhebungsvertrag gibt es kein verbindliches Muster. Er muss deshalb in allen Einzelheiten zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Hier empfiehlt sich immer, gerade auf der Seite des Arbeitnehmers, die Einschaltung eines Experten im Arbeitsrecht.

 

DR. THORN Rechtsanwälte in der Clemensstrase 30 ist eine renommierte Münchener Kanzlei für Arbeitsrecht. Bei uns erhalten Sie Unterstützung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und einen seit 25 Jahren im Arbeitsrecht tätigen Anwalt.

Anwalt für Aufhebungsvertrag in München

Ein Aufhebungsvertrag ist immer riskant. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag in München abschließen möchten, sind Sie mit DR. THORN Rechtsanwälte  auf der sicheren Seite, denn wir verhandeln Aufhebungsverträge in München seit 25 Jahren.

Einen Aufhebungsvertrag mit einem Anwalt anzugehen, zahlt sich immer aus, weil ein Anwalt für Sie Risiken ausschließt und oft eine höhere Abfindung erzielt. Mit unsererer jahrelangen Erfahrung beurteilen wir das Ihnen unterbreitete Angebot und zeigen Spielräume für die Verhandlungen auf. Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe.

Aufhebungsvertrag: Nicht unter Druck setzen lassen

Ein Aufhebungsvertrag ist an sich eine freiwillige Vereinbarung. Arbeitgeber in München üben aber oft Druck aus, durch Fristsetzung oder Androhung einer Kündigung, wenn Sie nicht umgehend unterzeichnen. Mit Vorlage eines Aufhebungsvertrags zeigt der Arbeitgeber aber, dass er eine Kündigung vermeiden will. Lassen Sie daher einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in München prüfen, ob Sie auf das Angebot eingehen sollten oder ob noch Verbesserungspotential besteht, was in der Regel der Fall ist.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die Kündigung eine einseitige Erklärung. Beim Aufhebungsvertrag muss die Frist für die Kündigung nicht beachtet werden. Für den Arbeitnehmer hat der Aufhebungsvertrag den grundlegenden Nachteil, dass kein Kündigungsschutz gilt. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie vor die Wahl stellt, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, wenden Sie sich für die Entscheidung darüber am besten an einen Anwalt. Ein Aufhebungsvertrag kann nachteilig sein, aber Ihnen auch Vorteile bringen.

Besprechen Sie Einzelheiten gerne mit einem unserer Anwälte. Unsere Kanzlei in der Clemensstraße 30 in München ist rund um die Uhr erreichbar.

Folgen für das Arbeitsverhältnis

Bei der Kündigung sind alle Rechtsfolgen gesetzlich geregelt: Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, endet das Arbeitsverhältnis. Beim Aufhebungsvertrag kommt es hingegen auf die konkrete Regelung an. Die Parteien müssen keine Kündigungsfrist beachten und können den Zeitpunkt der Beendigung frei wählen.

Das birgt Gefahren für den Arbeitnehmer: Die Agentur für Arbeit in München achtet darauf, dass die geltenden Vorgaben auch bei einer Aufhebung eingehalten werden. Bei Verstößen kann ein Ruhen Ihres Arbeitslosengeldanspruchs eintreten oder eine Sperrfrist verhängt werden.

Aufhebungsvertrag - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Folgen für das Arbeitslosengeld

Mit Abschluss des Aufhebungsvertrags durch Ihre Unterschrift führen Sie Ihre Arbeitslosigkeit quasi selbst herbei. Hierzu sind Sie als Arbeitnehmer an sich nicht berechtigt, sofern nicht ein wichtiger Grund hierzu vorliegt. Daher verhängt die Agentur für Arbeit in München bei einem Aufhebungsvertrag üblicherweise eine Sperrfrist von 12 Wochen. Davon gibt es aber Ausnahmen. Wenn Sie hierzu mehr erfahren wollen, rufen Sie uns bitte gerne an.

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