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ANWALT FÜR ARBEITGEBER

Anwalt für Arbeitgeber - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in München

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitgeber in München? Unsere Kanzlei, DR. THORN Rechtsanwälte, vertritt Arbeitgeber in München seit über 25 Jahren. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Unser Ziel ist dabei für unsere Unternehmensmandanten rasche und in der Praxis umsetzbare Lösung zu erzielen.

 

Schwerpunkte unserer Anwaltstätigkeit für Arbeitgeber sind:

 

  • Konzeption, Durchführung und Begleitung von Kündigungen

  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen

  • Konzeption, Entwurf, Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen

  • Entwurf und Abschluss von Anstellungsverträgen

  • Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen

 

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Beratung oder Vertretung benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Dr. Michael Thorn - Anwalt für Arbeitgeber - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Autor:  Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn

22.12.2022

Seit 25 Jahren Anwalt für Unternehmen in München

Unsere Kanzlei vertritt seit mehr als 25 Jahren nationale und internationale Unternehmen jeder Größe in München und Umgebung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

Wir wissen, dass rasche Lösungen im Arbeitsrecht gute Lösungen sind. Als Arbeitgeber können Sie von uns daher rasch umsetzbare und praktikable Ergebnisse erwarten.

Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern. Rechtsanwältin von Wallenberg Pachaly, Partnerin der Kanzlei, praktiziert ausschließlich Arbeitsrecht seit 20 Jahren und führt seit über zehn Jahren den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ihr Vorteil bei uns ist, dass wir uns nicht auf die Vertretung einer Seite beschränken, sondern über langjährige Erfahrung in der Vertretung beider Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, verfügen. Deshalb kennen wir auch die Sicht Ihres Gegners, wovon Sie als Arbeitgeber profitieren. Und aus unserer Praxis als Arbeitnehmeranwälte sind uns die Punkte geläufig, auf die es bei einer Kündigung ankommt und die im Verfahren vor dem Arbeitsgericht regelmäßig zu Problemen für Arbeitgeber führen. Deshalb können wir Ihr Unternehmen bei der Durchführung und Durchsetzung von Kündigungen vor kostspieligen Fehlern bewahren.

Kompetenz als Anwalt für Arbeitgeber in München

Arbeitgeber sind im Arbeitsrecht tendenziell eher im Nachteil, denn das Arbeitsrecht ist auf die Interessen von Arbeitnehmern ausgerichtet. Umso wichtiger ist ein Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Reichweite der gesetzlichen Regelungen kennt und zu rechtlich zulässigen Gestaltungen beraten kann.

Als Anwalt für Arbeitgeber beraten wir Ihr Unternehmen unter anderem bei:

  • Beratung, Entwurf und Durchsetzung von Kündigungen

  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen

  • Entwurf und Gestaltung von rechtssicheren Anstellungsverträgen

  • Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen

  • Verhandlung von Abfindungen

  • Abmahnung von Arbeitnehmern

  • Entwurf von Arbeitszeugnissen

Arbeitgeber-Vertretung - schnell und kompetent

Sie stehen als Arbeitgeber vor einem arbeitsrechtlichen Problem?

Zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei. Schildern Sie unseren Anwälten Ihren Fall. Bei uns können Sie sofort mit einem unserer Anwälte Ihr Problem besprechen.

DR. THORN Rechtsanwälte berät Ihr Unternehmen mit dem Hintergrund einer Praxis im Arbeitsrecht von über 25 Jahren. Daher erwartet Sie bei uns Sie eine fachkundige und erfahrene lösungsorientierte Beratung.

Wir geben uns dabei nicht mit Standardlösungen zufrieden, sondern analysieren Ihren Fall und liefern Ihnen eine Lösung nach Maß. Dabei schöpfen wir aus unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Anrufen und beraten lassen.

Wie eine Beratung bei einer Kündigung bei uns abläuft.

Ihr Arbeitgeberanwalt: Rund um die Uhr erreichbar

Wenn es bei Arbeitgebern um Arbeitsrecht geht, ist meist eine schnelle Reaktion erforderlich. Darauf sind wir eingestellt. Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr erreichbar. Einen Anwalt können Sie meist sofort sprechen.

Ihr Fall wird bei uns nicht delegiert. Der Anwalt, mit dem Sie den Fall begonnen haben, begleitet Ihren Fall von der Annahme bis zum Abschluss und bleibt stets Ihr Ansprechpartner.
Wir sorgen für schnelle und praktikable Lösungen mit kostengünstiger Umsetzung.

Sie benötigen einen Anwalt im Arbeitsrecht für Unternehmen?

Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Sie profitieren von 25 Jahren Praxis in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern. Ihr Unternehmen erhält Beratung in allen Feldern des Arbeitsrechts. Besondere Expertise haben wir bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag.

Arbeitgeberberatung bei Kündigung

Um Fehler in der Kündigung im Arbeitsrecht zu vermeiden, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten:

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Stellen Sie deshalb sicher, dass die gesetzliche Schriftform gewahrt wird, also eine Originalkündigung auf Papier mit einer Originalunterschrift.

  • Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Unterschrift.

  • Beachten Sie die Regelungen für den Fall der Stellvertretung.

  • Fügen Sie bei einer Kündigung durch Vertreter eine Originalvollmacht bei. Das ist wichtig, denn sonst droht das Risiko einer Zurückweisung der Kündigung durch den Arbeitnehmer.

  • Achten Sie auf Einhaltung der geltenden, vertraglich, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Die jeweilige Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des Arbeitnehmers ab.

  • Formulieren Sie die Kündigung korrekt und unmissverständlich.

  • Prüfen Sie, ob Sonderregelungen gelten. Es gibt bestimmte Regelungen, die für bestimmte Arbeitsverhältnisse gelten, z.B. für Schwangere oder Menschen mit Behinderung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Regelungen beachten.

  • Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung formell korrekt ist, lassen Sie sie von einem Fachmann prüfen.

 

Es empfiehlt sich im Zweifelsfall immer den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen, wenn es um Fragen rund um die Kündigungserklärung geht. Nur ein Anwalt kann Ihnen individuell und auf Ihre Situation abgestimmt Beratung und Unterstützung bieten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

Vertretung bei der Kündigungsschutzklage

Nach Ausspruch der Kündigung stellt sich heraus, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht. Falls dies der Fall ist, vertreten wir den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.

Gemeinsam mit unserem Mandanten wird die Güteverhandlung vorbereitet. Dabei kommen unsere langjährigen Erfahrungen als Arbeitnehmervertreter ins Spiel, da wir auch die Sicht eines Arbeitnehmervertreters kennen und somit das Verhalten des Arbeitnehmers und seines Anwalts Verhalten im Verfahren beurteilen können.

Wir können die Hinweise des Richters des Arbeitsgerichts richtig einordnen und für unseren Arbeitgebermandanten interpretieren. Damit können wir insbesondere in den regelmäßigen Verhandlungen im Gütetermin beurteilen, was das empfehlenswerte Verhalten in dem weiteren Verfahren ist, Abwarten eines Urteils oder Abschluss eines Vergleichs.
 

Gute Bewertungen sind kein Zufall

DR. THORN Rechtsanwälte - Prozessführung für Betriebe

Um potentielle rechtliche Herausforderungen zu vermeiden oder effektiv anzugehen, ist es wichtig, dass Arbeitgeber im Arbeitsrecht taktisch klug vorgehen. Dies spricht für einen erfahrenen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Anwälte können Arbeitgebern helfen, die rechtlichen Risiken bereits im Zusammenhang mit der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern zu mindern, indem sie beispielsweise Arbeitsverträge und -bedingungen prüfen oder aushandeln und zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften beraten.

Anwälte können Arbeitgebern auch dabei helfen, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Arbeitsrechts zu verstehen und zu schützen und sie über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht auf dem Laufenden zu halten.
Als Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht gibt es einige taktisch kluge Schritte, die Sie unternehmen sollten, um erfolgreich zu sein:

 

  • Dokumentieren und archivieren Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die für Ihren Fall relevant sind. Dies sind unter anderem Arbeitsverträge, Zeugnisse, E-Mails, Mitteilungen oder andere schriftliche Kommunikation, heutzutage aber auch SMS-Mitteilungen.

  • Engagieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Vorbereitung Ihres Falls und der taktisch klugen Prozessführung vor dem Arbeitsgericht

  • Halten Sie alle Fristen und Termine ein, die vom Arbeitsgericht festgelegt wurden.

  • Sie sollten bereit sein, sich auf Vergleiche einzulassen, wenn diese als Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren oder dessen Beendigung angeboten werden.


Als Arbeitgeber ist es wichtig zu beachten, dass das Arbeitsrecht komplex ist und es ratsam ist, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie auf dem neuesten Stand sind und um effektiv vor dem Arbeitsgericht vorgehen zu können.

Arbeitgeberanwalt vor Gericht Dr. Michael Thorn - Anwalt für Arbeitgeber - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

FAQ - Fragen & Antworten

1. Kann ich einem Arbeitnehmer kündigen, wenn er krank ist?

Grundsätzlich können Sie einen Arbeitnehmer nicht kündigen, wenn er krank ist. Eine Kündigung aufgrund von Krankheit wäre regelmäßig diskriminierend und unwirksam. Es gibt allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel kommt bei wiederholten Krankmeldungen ohne ersichtlichen Grund oder bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung in Betracht.

2. Wie kündige ich einem Mitarbeiter?

Um einen Mitarbeiter zu kündigen, müssen Sie zunächst sicherstellen die dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen und die Klauseln im Arbeitsvertrag einzuhalten.  Besonders wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Dabei muss die gesetzliche Schriftform eingehalten werden.

3. Wann kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden?

Ein Aufhebungsvertrag kann immer vereinbart werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Er kann auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers geschlossen werden und muss von beiden Seiten unterschrieben werden, um rechtswirksam zu sein.

4. Kann ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zurückgewiesen werden?

Ja, der Arbeitnehmer hat das Recht, einen Aufhebungsvertrag zurückzuweisen, wenn er damit nicht einverstanden ist. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es muss nach anderen Lösungen gesucht werden, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, wie zum Beispiel eine ordentliche Kündigung oder eine Einigung über eine Änderungskündigung.

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