KÜNDIGUNGSFRISTEN ARBEITSRECHT
Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind Kündigungsfristen einzuhalten, damit sich der Vertragspartner auf die Veränderung einstellen kann.
Diese Fristen können sich aus unterschiedlichen Quellen ergeben:
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aus dem Arbeitsvertrag
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aus einem Tarifvertrag
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aus einer Betriebsvereinbarung
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aus dem Gesetz.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen
Sofern die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, ist § 622 BGB anzuwenden. Für Arbeitnehmer ergibt sich daraus eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats.
Diese gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit:
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2 Jahre .....
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5 Jahre .....
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8 Jahre .....
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10 Jahre .....
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12 Jahre .....
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15 Jahre .....
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20 Jahre .....
1 Monat zum Monatsende
2 Monate zum Monatsende
3 Monate zum Monatsende
4 Monate zum Monatsende
5 Monate zum Monatsende
6 Monate zum Monatsende
7 Monate zum Monatsende
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer ergibt sich eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats.
Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Bei einer Kündigung des Arbeitnehmers verbleibt es grundsätzlich bei der Mindestkündigungsfrist.