Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit: In der 1. Instanz muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlen, auch wenn sie gewinnt. Eine Kostenerstattung gibt es in der ersten Instanz nicht. Weil nahezu alle Verfahren in der ersten Instanz abgeschlossen werden, hat das zur Folge, dass Sie in der Regel nicht mit einer Kostenerstattung rechnen können. Das bedeutet, dass Sie - auch wenn Sie gewinnen - Ihre Anwaltskosten selbst bezahlen müssen.
Weil somit immer ein Kostenrisiko bei arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht, sind Rechtsschutzversicherungen vorteilhaft, weil diese, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die gesamten Kosten, bis auf einen vereinbarten Selbstbehalt, übernehmen.

Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, gibt es häufig Fälle, in denen es zu Problemen kommt. Hier kann die Einschaltung eines Anwalts sehr nützlich sein.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, bieten wir Ihnen an, eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen und dann direkt gegenüber Ihrer Versicherung abzurechnen. Wir benötigen dazu lediglich Ihre Versicherungsnummer. Kostenlos und unverbindlich informieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie von uns vertreten werden, ist es uns wichtig, dass Sie in jeglicher Hinsicht in Ihrer Sache informiert sind. Deshalb erhalten Sie Abschriften und Kopien, insbesondere auch über die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz
Zu beachten ist , dass der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht sofort nach Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung steht, sondern eine sogenannte Wartezeit von üblicherweise 3 Monaten gilt. Wenn also bereits eine Kündigung oder Abmahnung ausgesprochen worden ist und noch keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese Versicherung zwar abgeschlossen werden. Wegen der nicht zurückgelegten Wartezeit wird aber die Versicherung für den Fall nicht eintreten.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, nicht etwa zu warten bis ein Fall vorliegt, sondern möglichst umgehend eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Rechtsschutzversicherung mit Rückwirkung
Nachdem Rechtsschutzversicherungen ab Vertragsabschluss erst nach eine Wartezeit eintreten um Manipulationen zu verhindern, ist es üblicherweise erst recht nicht möglich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Davon machen einige Rechtsschutzversicherungen eine Ausnahme. Allerdings weichen hier die Konditionen vom Normalfall ab, d.h. es gelten lange Vertragslaufzeiten und höhere Kosten, um die wirtschaftlichen Risiken der Rückwirkung zu kompensieren.
Zum Anwalt auch ohne Rechtsschutzversicherung ?
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, stellt sich die Frage, ob man auch dann einen Anwalt kontaktieren soll. Auch ohne Rechtsschutzversicherung, lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. Etwa wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. In beiden Fällen kann eine Abfindung erlangt werden. Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung nützlich: Gegen die Kündigung muss Kündigungsschutzklage erhoben und ein Verfahren geführt werden, auch wenn es Ihnen nur um die Erlangung einer Abfindung geht. Beim Aufhebungsvertrag ist der Anwalt wichtig, um drohende Risiken zu vermeiden.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich trotzdem einen Anwalt leisten, wenn abzusehen ist, dass die am Ende erlangte Abfindung jedenfalls höher ist als das Anwaltshonorar. Die Vergütung läßt sich berechnen, denn die Vergütung für den Rechtsanwalt richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. In der nachfolgenden Tabelle sind die beiden Werte jeweils aufgeführt.
Bruttomonatseinkommen
2.000 EURO
2.500 EURO
3.000 EURO
3.500 EURO
4.000 EURO
4.500 EURO
5.000 EURO
5.500 EURO
6.000 EURO
6.500 EURO
7.000 EURO
7.500 EURO
8.000 EURO
8.500 EURO
9.000 EURO
10.000 EURO
12.000 EURO
15.000 EURO
Anwaltskosten
1.648,15 EURO
2.114,63 EURO
2.347,87 EURO
2.797,69 EURO
2.797,69 EURO
3.014,27 EURO
3.014,27 EURO
3.230,85 EURO
3.230,85 EURO
3.447,43 EURO
3.447,43 EURO
3.664,01 EURO
3.664,01 EURO
4.001,38 EURO
4.001,38 EURO
4.001,38 EURO
4.676,11 EURO
5.013,47 EURO
Für die Abfindung gilt bekanntlich die Formel: Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit x Faktor.
Ausschlaggebend sind somit Ihr Bruttomonatsgehalt, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und ein Faktor, mit dem versucht wird das Resultat an die noch ungeklärte Prozeßsituation und deren Konditionen flexibel anzupassen. Beim Arbeitsgericht wird dazu häufig ein Faktor von 0,5 als Faustregel zugrundegelegt, also das bekannte halbe Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wenn Sie von einem Gehalt von 4.000 EURO ausgehen und 4 Jahre beschäftigt sind, gelangen Sie zu einer Abfindung von 8.010 EURO. Dem stehen Kosten von 2.797,69 EURO gegenüber. Daraus ergibt sich, dass bereits bei diesen relativ häufigen Werten die Einschaltung eines Anwalts unproblematisch von der Abfindung finanziert und hierfür nur ein geringer Teil konsumiert wird. Verbessern können Sie Ihr Ergebnis, wenn es gelingt den Faktor zu Ihren Gunsten zu erhöhen. Weitere Informationen zu diesem Aspekt finden Sie auf der Seite Abfindungsrechner.
Daraus ergibt sich: Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich durchaus einen Anwalt leisten, um eine Abfindung zu erlangen, die Ihnen sonst wohl entgehen würde. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anwalt haben, der Ihnen eine vertrauenswürdige Progonose für Ihre Aussichten geben kann. In unserer Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass in allen Fällen die Abfindung weitaus höher ist als die Anwaltskosten, weil wir grundsätzlich nur aussichtsreiche Fälle zu Gericht bringen.
Lassen Sie sich daher von Anwaltskosten und einer fehlenden Rechtsschutzversicherung nicht abschrecken Ihre Rechte geltend zu machen. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, kann es an den Kosten nicht scheitern.
FAQ - Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
1. Ist Arbeitsrecht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt?
Damit Arbeitsrecht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, sind Voraussetzungen zu erfüllen. Rechtsschutzversicherungen bieten für Privatpersonen Privatrechtsschutz an. Damit Arbeitsrecht davon umfasst ist, muss meist ein betreffender Baustein mit abgeschlossen werden. Dann besteht auch Arbeitsrechtsschutz bzw. der weiter gehende Berufsrechtsschutz .
2. Kann man mit einer Rechtsschutzversicherung zu jedem Anwalt?
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man zu jedem Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen den Anwalt nicht vorschreiben. Lassen Sie sich auch von Empfehlungen der Versicherung nicht beirren. Daran sind Sie nicht gebunden. Sie haben ein freies Auswahlrecht. Das ist gesetzlich geregelt in § 127 Versicherungsvertragsgesetz (= VVG).
3. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, denn hier gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (= ArbgGG), wonach in der ersten Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten erfolgt. Erst in der zweiten Instanz gilt die Erstattungspflicht der unterlegenen Partei. Die meisten Fälle enden aber in der ersten Instanz. Weil Sie keine Kostenerstattung vom Gegner erhalten, können Sie nur von einer privaten Rechtsschutzversicherung eine Erstattung Ihrer Kosten bekommen.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN







