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LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT

Gerichtssaal - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei praktiziert seit mehr als 25 Jahren Arbeitsrecht. Dadurch haben unsere Anwälte langjährige Erfahrung aus über Tausend bearbeiteten Fällen. Davon können auch Sie profitieren. Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deshalb kennen wir die Sichtweise von beiden Seiten. Das gibt uns die Möglichkeit Ihnen auch die  Sichtweise der Gegenseite zu beraten.

Wenn Sie einen Fall im Arbeitsrecht haben, sprechen Sie uns bitte einfach an. Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, bieten wir allen Interessenten einen kostenlosen Erstkontakt an. Zögern Sie daher nicht und rufen Sie einfach an.

 

Unsere Leistungen bei jeder Fallbearbeitung umfassen:
 

  • Ausführliche Beratung mit Sichtung Ihrer Unterlagen, Besprechung der Fakten, Überprüfung Ihres Falls

  • Information mit ausführlicher Erläuterung der Rechtslage und Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen mit allen Handlungsoptionen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einschliesslich aller Verhandlungen mit der Gegenseite

UNSERE SCHWERPUNKTE

Kündigung

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Oft  besteht die Chance die Kündigung angreifen und eine Abfindung aushandeln.

Aufhebung

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Ein Aufhebungsvertrag birgt Risiken für den Arbeitnehmer, kann aber auch zu einer lukrativen Abfindung führen.

Abfindung

Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, hat ein Arbeitnehmer oft Chancen auf eine Abfindung. Weil darauf kein Anspruch besteht, muss geschickt verhandelt werden.

Wir sagen Ihnen wie das geht.

Klage

Gegen nahezu jede Kündigung, muss eine Klage erhoben werden, auch wenn Sie nur eine Abfindung verlangen wollen.

 

Warum das so ist und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie von uns.

Was tun bei einer Kündigung?

Bei einer Kündigung oder Entlassung sollten Sie sich Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Es ist zu entscheiden, wie Sie sich weiter verhalten sollen, ob Sie die Kündigung angreifen wollen mit dem Ziel den Arbeitsplatz zu erhalten oder ob eine Abfindung erzielt werden soll.
In beiden Fällen müssen Sie auch Fristen achten, d.h. die Klagefrist von nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung und ggf. die Frist zur Zurückweisung der Kündigung von nur wenigen Tagen.

​Bei uns erhalten Sie eine ​ausführliche Beratung. Wir sichten gemeinsam mit Ihnen Ihre Verträge und  Unterlagen. Dem schließt sich eine ausführliche Besprechung der Fakten an, die für die rechtliche Seite ausschlaggebend sind. Wir erläutern die Rechtslage und geben eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir empfehlen Ihnen welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten und übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Insbesondere führen wir alle Verhandlungen mit der Gegenseite.

Was tun bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung, sondern einvernehmlich beenden wollen, wird ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. In dieser Vereinbarung müssen die Parteien regeln, dass und wann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen soll. Darüber hinaus sind aber noch weitere Punkte regelungsbedürftig. Aus Sicht des Arbeitnehmers insbesondere:

▷  Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit
▷  Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung
▷  Freistellung des Arbeitnehmers
▷  Urlaubsansprüche
▷  Erteilung eines Arbeitszeugnisses

Damit alle Punkte umfassend und richtig geregelt werden und weil die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund in der Regel zur Verhängung einer Sperrfrist führt, sollten Sie stets einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen. ​Bei uns erhalten Sie eine ​ausführliche Beratung und Betreuung, wenn ein Aufhebungsvertrag ansteht. Wir überprüfen und bewerten einen Entwurf des Arbeitgebers oder erstellen für Sie einen Aufhebungsvertrag. Wir übernehmen alle Verhandlungen mit der Gegenseite und führen Ihre Sache zu einem erfolgreichen Abschluss.

Abfindung - Was Sie wissen müssen

Das Besondere bei der Abfindung ist, dass meist gar kein Anspruch darauf besteht, viele Arbeitgeber aber trotzdem bereit sind zu zahlen. Der Grund dafür ist, dass sie auf diese Weise einen finanziell riskanten Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht vermeiden können. Ihr Risiko besteht darin, dass relativ viele Kündigungen rechtlich zweifelhaft sind. Somit haben Arbeitgeber meistens ein hohes Prozeßrisiko. Wenn sich dies verwirlicht und der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verliert, hat er mehrere Nachteile:

▷  Es sind Kosten entstanden, z.B. Anwaltskosten
▷  Das Arbeitsverhältnis ist trotzdem nicht beendet
▷  Der Arbeitnehmer kehrt in den Betrieb zurück
▷  Häufig müssen Annahmeverzugsgehälter gezahlt werden.

Diese finanziellen Risiken veranlassen Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung gegen Beendigung des Verfahrens mit einem Vergleich.  Der  Arbeitgeber zahlt aber nur, wenn er wirklich befürchten muss gegen den Arbeitnehmer zu verlieren. Ein guter Anwalt zeigt dem Arbeitgeber alle Risiken auf, die ihm bei dem Verfahren drohen und gelangt mit geschickten Verhandlungen zu einer lukrativen Abfindung.

Anlaß für Abfindungsverhandlungen sind eine drohende oder bereits ausgesprochene Kündigung oder der Vorschlag oder die Vorlage eines Aufhebungsvertrags. in allen diesen Fällen können wir Ihnen ganz entscheidend helfen. Wir nehmen immer eine ausführliche Analyse Ihres Falles vor, um Potential für Verhandlungen zu ermitteln. In Abstimmung mit Ihnen verhandeln wir mit der Gegenseite auf Basis der konkreten Rechtslage und unter Aufzeigung aller drohenden finanziellen Risiken. Das ist der Weg zu einer Maximierung der Abfindung. Wir raten Arbeitnehmern grundsätzlich davon ab, selbst Verhandlungen zu beginnen, weil bereits der Versuch deren Position schwächt. Statt dessen sondern empfehlen wir eine sofortige Einschaltung eines Anwalts. Auf diese Weise werden von Anfang an die Weichen richtig gestellt und die Verhandlungen mit der Gegenseite auf Augenhöhe geführt. Eine ganz entscheidende Voraussetzung für ein maximales Verhandlungsergebnis.

Klage gegen die Kündigung und für die Abfindung

In den meisten Fällen einer Kündigung ist eine Klage, die Kündigungsschutzklage, notwendig, weil das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, dass bei Verstreichenlassen der Klagefrist auch eine an sich unwirksame Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet.

 

Daher muss ein Arbeitnehmer, auch wenn er mit der Beendigung einverstanden ist und nureine Abfindung erhalten will, eine Klage einreichen. Versäumt er die Klagefrist, wird das Arbeitsverhältnis durch die unwirksame Kündigung beendet und der Arbeitgeber hat keinen Grund zur Zahlung einer Abfindung. In der Praxis werden die meisten Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht daher gar nicht geführt, um das Arbeitsverhältnis weiterhin zu erhalten, sondern weil eine Abfindung erlangt werden soll.

Kurz gesagt: Gegen die Kündigung wird geklagt, weil man eine Abfindung haben möchte. Und umgekehrt: Wer eine Abfindung haben will, muss gegen die Kündigung klagen.

Das bedeutet, dass nach Zugang der Kündigung schnell die Entscheidung getroffen werden muss wie weiter verfahren werden soll. Hierzu empfehlen wir dringend die Einschaltung eines Anwalt.

Bei uns erhalten Sie nach einer Kündigung eine sofortige telefonische Einschätzung Ihrer Lage. Wenn Sie uns danach einen Auftrag erteilen, leiten wir alles in die Wege, um umgehend für Sie die Klage zu erheben. Wir übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und führen wir alle Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. So müssen Sie sich um nichts kümmern. In den meisten Fällen können wir auch vermeiden, dass Sie vor Gericht persönlich erscheinen müssen.

Alles was Sie tun müssen, ist uns anzurufen.

Kündigung
Aufhebungsvertrag
Abfindung
Klage

FAQ - Fragen & Antworten

1. Welche Dienstleistungen bietet Ihre Kanzlei im Arbeitsrecht an?

Wir bieten rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere Leistungen umfassen die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir unterstützen Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen. Arbeitgeber erhalten von uns Beratung zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Unterstützung bei Personalmaßnahmen und Vertretung vor Gericht.

  • Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Unterstützung bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen

2. Was kann ich von Ihrer Beratung im Arbeitsrecht erwarten?

Wir bieten eine ausführliche Analyse Ihrer individuellen Situation und eine maßgeschneiderte Beratung. Unsere Anwälte erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Sie erhalten Empfehlungen für das weitere Vorgehen und alle Handlungsoptionen werden besprochen.

  • Individuelle Analyse der Situation

  • Erklärung von Rechten und Pflichten

  • Empfehlungen für das weitere Vorgehen

3. Wie können Sie mich bei einer Kündigung unterstützen?

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und klären Sie über Ihre Rechte auf. Bei Bedarf setzen wir uns für eine außergerichtliche Einigung oder eine angemessene Abfindung ein. Wenn notwendig, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und kämpfen für Ihre Interessen.

  • Prüfung der Kündigung und Klärung von Rechten

  • Unterstützung bei außergerichtlicher Einigung oder Abfindung

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht

 

4. Was ist ein Aufhebungsvertrag und wie kann Ihre Kanzlei dabei helfen?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir prüfen den Vertrag auf rechtliche Gültigkeit und faire Konditionen. Unsere Anwälte verhandeln für Sie, um die bestmöglichen Bedingungen zu erreichen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Ihre Zukunft gesichert ist.
 

  • Prüfung auf Gültigkeit und faire Konditionen

  • Verhandlung für bestmögliche Bedingungen

  • Sicherung Ihrer Interessen und Zukunft

5. Wie kann ich eine möglichst hohe Abfindung erhalten?

Unsere Kanzlei prüft, ob Sie einen Anspruch oder Aussichten auf eine Abfindung haben. Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen. Falls notwendig, erheben wir eine Kündigungsschutzklage vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

  • Prüfung des Abfindungsanspruchs

  • Verhandlungen für eine attraktive Abfindung

  • Durchsetzung durch Kündigungsschutzklage

6. Was ist eine Abmahnung und wie kann ich mich dagegen wehren?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers wegen angeblicher Vertragsverletzungen. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Bei unberechtigten Abmahnungen helfen wir Ihnen, falls dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, diese aus Ihrer Personalakte zu entfernen oder verfassen für Sie eine Gegendarstellung. Falls die Abmahnung zu einer Kündigung führt, unterstützen wir Sie bei der Abwehr vor Gericht durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

  • Prüfung der Abmahnung auf Berechtigung

  • Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte

  • Unterstützung bei der Abwehr vor Gericht

 

7. Wie kann Ihre Kanzlei bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags helfen?

Wir helfen Arbeitgebern bei der Erstellung individueller und rechtssicherer Arbeitsverträge. Arbeitnehmer erhalten von uns eine umfassende Prüfung des Vertrags und Beratung zu den Vertragsbedingungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen im Arbeitsvertrag angemessen berücksichtigt werden.

  • Erstellung individueller und rechtssicherer Arbeitsverträge

  • Umfassende Prüfung und Beratung für Arbeitnehmer

  • Sicherung Ihrer Interessen im Arbeitsvertrag

 

8. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mich ungerecht behandelt?

Unsere Kanzlei prüft, ob in Ihrem Fall eine Diskriminierung oder ungerechte Behandlung vorliegt. Wir setzen uns gegenüber Ihrem Arbeitgeber für Ihre Rechte ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht, um eine gerechte Entschädigung zu erlangen. Bei Mobbing am Arbeitsplatz helfen wir Ihnen, Schutzmaßnahmen einzuleiten und Ihre Situation zu verbessern.

  • Prüfung auf Diskriminierung oder ungerechte Behandlung

  • Vertretung vor Gericht für angemessene Entschädigung

  • Hilfe bei Schutzmaßnahmen gegen Mobbing

 

9. Wie unterstützen Sie Arbeitgeber bei Personalmaßnahmen?

Wir beraten Arbeitgeber zu den arbeitsrechtlichen Vorgaben und unterstützen bei der Umsetzung von Personalmaßnahmen. Unsere Anwälte helfen bei der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsregelungen. Wir vertreten Arbeitgeber in Streitfällen vor Gericht und sorgen für eine rechtskonforme und effiziente Vorgehensweise.

  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Vorgaben und Personalmaßnahmen

  • Unterstützung bei Verhandlungen und Gestaltung von Aufhebungsverträgen

  • Vertretung vor Gericht für effiziente Vorgehensweise

 

10. Warum sollte ich Ihre Kanzlei wählen?

Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und hat über Tausend Fälle erfolgreich bearbeitet. Wir kennen die Sichtweise von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, was uns ermöglicht, unseren Mandanten eine ganzheitliche und ausgewogene Beratung zu bieten.

Unser Team aus spezialisierten Anwälten steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Ziele zu erreichen.

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

  • Ganzheitliche Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Team aus spezialisierten Anwälten mit Fachwissen und Engagement

 

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in München sind bereit, Ihnen kompetente und verlässliche Unterstützung zu bieten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

 

DR. THORN Rechtsanwälte in München

Dr. Thorn Rechtsanwälte ist eine renommierte Arbeitsrechtskanzlei in München, die sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern spezialisiert hat. Unsere erfahrenen Anwälte bieten kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Betriebsrat, Aufhebungsverträge und vieles mehr. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Rufen Sie an und erfahren Sie mehr.

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Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Welches Problem im Arbeitsrecht Sie auch haben, rufen Sie uns einfach an und erzählen Sie davon. Bei uns erhalten Sie sofort in einem kostenlosen Ersttelefonat eine Einschätzung Ihres Falles und Ihrer Chancen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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