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SOZIALPLAN IM ARBEITSRECHT

Sozialplan im Arbeitsrecht - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Der Sozialplan im Arbeitsrecht

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber mit dem Ziel Nachteile für Arbeitnehmer, die durch eine Betriebsänderung entstehen, abzumildern.

 

In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit dem Betriebsrat zu beraten. Teilweise kann der Sozialplan auch erzwungen werden.

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Sozialpläne spielen im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen wegen betriebsbedingter Kündigung eine große Rolle. Wichtig ist aber, dass der Sozialplan Leistungen nicht davon abhängig machen kann, dass keine Kündigungsschutzklage erhoben oder eine erhobene Klage wieder zurückgenommen wird. Daher kann es trotz Vorliegens eines Sozialplans, der eine Abfindung vorsieht, sinnvoll sein, Klage gegen die Kündigung zu erheben. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlichen Rat einzuholen und die Situation abzuwägen.

FAQ - Häufige Fragen zum Sozialplan im Arbeitsrecht

1.  Was ist ein Sozialplan im Arbeitsrecht?

Ein Sozialplan  im Arbeitsrecht ist gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (= BetrVG) eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung.

2.  Was ist der Unterschied zwischen Sozialplan und Interessenausgleich?

Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Konditionen einer Betriebsänderung, § 112 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (= BetrVG). Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über Ausgleich und Milderung der Folgen, § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (= BetrVG).

3. Was ist eine Sozialplanabfindung?

Findet in einem Unternehmen ein Personalabbau statt, wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat häufig ein Sozialplan geschlossen. Darin sind häufig eine Abfindungszahlung und die Voraussetzungen für diesen Anspruch geregelt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Abfindungszahlung aus dem Sozialplan, die sogenannte Sozialplanabfindung.

4. Führt eine betriebsbedingte Kündigung immer zur Sozialplanabfindung?

Nicht bei jeder Kündigung gibt es einen Sozialplan und eine Sozialplanabfindung. Ein Sozialplan wird nur vereinbart, wenn ein Arbeitgeber einen größeren Stellenabbau durchführt. Folgende Voraussetzungen sind hierfür nötig: Es existiert ein Betriebsrat und der Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Das Unternehmen ist älter als vier Jahre und der Arbeitgeber will seinen Betrieb umgestalten, ganz oder teilweise stilllegen oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen.

5.  Abfindung aus dem Sozialplan auch bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?

In Sozialplänen wird häufig vereinbart, dass Arbeitnehmer, die kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, keine Abfindung erhalten. Dies ist grundsätzlich zulässig. Allerdings dürfen Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber deren Kündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags veranlasst hat.

6.  Sozialplan mit Abfindung: Ist eine Klage gegen die Kündigung möglich?

Das Bestehen eines Sozialplans mit einer Abfindung macht eine Kündigung nicht rechtmäßig. Trotz des Sozialplans kann gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden, insbesondere wenn der Arbeitnehmer unzufrieden ist mit der im Sozialplan festgelegten Abfindung. Dies kann im Einzelfall ratsam sein, wenn gute Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer bestehen, etwa wenn ein besonderer Kündigungsschutz besteht oder wenn z.B. Fehler vorliegen, etwa beim Kündigungsverfahren oder der Sozialauswahl. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

7.  Wann ist eine Klage gegen die Kündigung bei einem Sozialplan nicht sinnvoll?

Eine Klage gegen die Kündigung ist eher nicht sinnvoll, wenn schlechte Chancen beim Arbeitsgericht bestehen. Das könnte der Fall sein bei einem Interessenausgleich mit Namensliste. Dieses Verfahren wird bei Betriebsänderungen gewählt, d.h. einer Betriebsschließung, Umstrukturierungen oder einem größeren Stellenabbau. Kommt es zu einem Abschluss eines Interessenausgleichs, können die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich benannt werden. In diesem Fall wird zugunsten des Arbeitgebers im Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermutet, dass dringende betriebliche Erfordernisse zur Kündigung geführt haben. Die Sozialauswahl wird nur noch auf grobe Fehler überprüft, § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 Kündigungsschutzgesetz: „Sind bei einer Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des Absatzes 2 bedingt ist. Die soziale Auswahl der Arbeitnehmer kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden.“

8. Muss ich auf die Sozialplanabfindung Steuern bezahlen?

Abfindungen werden wie eine Vergütung für Arbeitsleistungen gewertet. Die Abfindung gilt als „außerordentliche Einkünfte“ gemäß § 34 Einkommensteuergesetz. Freibeträge, die aus der Vergangenheit noch bekannt sind, gibt es nicht.

9. Wie wird die Sozialplanabfindung berechnet?

Bei der Berechnung der Sozialplanabfindung fließen Faktoren wie die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, sein Familienstand und sein Alter ein. Häufig werden Sonderregelungen aufgenommen für Schwerbehinderte und rentennahe Arbeitnehmer.

10.  Was sind rentennahe Arbeitnehmer?

Zu den rentennahen Arbeitnehmern zählen all jene, die wenige Jahre vor der Rente stehen und auf eine Abfindung zur Überbrückung wirtschaftlich nicht so angewiesen sind wie jüngere Arbeitnehmer. Der Begriff spielt eine Rolle bei der Bestimmung der Höhe von Abfindungen in Sozialplänen. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können für jüngere Arbeitnehmer höhere Abfindungen vorgesehen werden als für rentennahe Arbeitnehmer.

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Wurden Sie mit einem Sozialplan konfrontiert? Möchten Sie eine Abfindung geltend machen? Arbeitnehmer sollten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München hinzuziehen, weil ein Sozialplan auch rechtliche Folgen für sie regelt. Haben Sie ein konkretes Problem mit einem Sozialplan? Rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall.

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